Wenn Sie einen bei mir gekauften Gutschein geschenkt bekommen haben, können Sie ihn grundsätzlich wahlweise für Produkte oder Behandlungen einsetzen. Zum Beispiel: Sie haben einen Gutschein erhalten im Wert von 82,00 €.
Sie können dafür eine Behandlung oder Produkte erhalten.

  • Sollte der Gutscheinbetrag höher sein, als die eingelöste Behandlung/Produktekauf, wird der Restwert beim nächsten Einkauf/Behandlung berücksichtigt.
  • Sollte der Gutscheinbetrag niedriger sein, als die erfolgte Behandlung/Produktekauf, wird der Gutscheinbetrag verrechnet.

Aktions- und Rabattgutscheine sind davon ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese sind nur gültig für das, was auf dem Gutschein beschrieben wurde.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich.